Buchhaltungssoftware Luxemburg: Ihre Zahlen bleiben in Luxemburg
Eine gute Buchhaltungssoftware Luxemburg muss zwei Dinge gleichzeitig können: die lokalen Pflichten sauber abbilden – TVA-Sätze, eCDF-Meldungen an die AED, Peppol für öffentliche Aufträge – und Ihnen die Kontrolle über Ihre eigenen Zahlen lassen. WDI Billing wurde genau für diesen Spagat gebaut: als Buchhaltungslösung, die in Luxemburg gehostet wird, mit einem Team, das lokale Fiduciaires und Kleinunternehmer versteht, statt Ihnen eine generische Lösung aus einem anderen Markt überzustülpen.
Der Grundsatz bleibt einfach: Ihre Bücher gehören Ihnen. Nichts wird automatisch an eine Behörde übermittelt, bevor Sie es nicht selbst freigeben – abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Peppol-Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber (B2G), die in Luxemburg seit dem Gesetz vom 13. Dezember 2021 verpflichtend ist.
Warum "in Luxemburg gehostet" für Ihre Buchhaltung zählt
Viele Buchhaltungslösungen, die in Luxemburg verkauft werden, laufen technisch über Server in ganz anderen Ländern. WDI Billing setzt bewusst auf Hosting in Luxemburg: Ihre Buchhaltungsdaten – Belege, Rechnungen, Auswertungen – liegen dort, wo Ihr Unternehmen auch tatsächlich tätig ist. Das ist kein Marketing-Detail, sondern für viele luxemburgische KMU und Fiduciaires ein echtes Auswahlkriterium bei der Wahl ihrer Buchhaltungssoftware.
Dazu kommt: kein Vendor-Lock-in. Sie exportieren Ihre komplette Buchhaltung jederzeit in gängigen Formaten – für Ihre Fiduciaire, für einen Softwarewechsel oder einfach zur eigenen Archivierung. Ihre Daten sind niemals in einem geschlossenen System gefangen.
TVA, eCDF und AED: lokal korrekt buchen
Luxemburg hat mit einem Standardsatz von 17% eine der niedrigsten TVA-Sätze der EU, ergänzt durch reduzierte Sätze von 14%, 8% und 3% je nach Waren- und Dienstleistungskategorie. WDI Billing ordnet Ihre Umsätze automatisch dem richtigen TVA-Satz zu und bereitet die Zahlen so auf, dass sie direkt für die Meldung über die eCDF-Plattform an die Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED) verwendbar sind. Für kleinere Betriebe steht zudem MyGuichet.lu als vereinfachte Alternative zur Verfügung – auch diese Meldewege bilden wir sauber ab.
Wie oft Sie tatsächlich melden müssen, richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz: Bis 112.000 € genügt eine jährliche TVA-Erklärung, fällig vor dem 1. März des Folgejahres. Zwischen 112.000 € und 620.000 € Jahresumsatz sind vierteljährliche Erklärungen vorgeschrieben, jeweils fällig am 15. des Monats nach Quartalsende, ergänzt durch eine jährliche Zusammenfassung vor dem 1. Mai. Ab 620.000 € Jahresumsatz werden monatliche Erklärungen fällig, ebenfalls jeweils zum 15. des Folgemonats, wieder mit jährlicher Zusammenfassung vor dem 1. Mai. Die Meldung über eCDF ist seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend und läuft über ein LuxTrust-Zertifikat – WDI Billing bereitet Ihre Zahlen exakt in diesem Rhythmus vor, damit am Fälligkeitstag nur noch die Prüfung und die Freigabe übrig bleiben.
Da viele luxemburgische Unternehmen grenzüberschreitend mit Belgien, Frankreich und Deutschland handeln oder Grenzgänger beschäftigen, achten wir besonders auf saubere VIES-Erfassung und eine Buchhaltung, die mehrere TVA-Regime gleichzeitig sauber trennt – ein Punkt, an dem generische internationale Tools oft schwächeln.
Peppol B2G: Pflicht bei öffentlichen Aufträgen, Freiheit im B2B
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Luxemburg über Peppol elektronisch gestellt werden – das ist seit Ende 2021 gesetzlich verankert. WDI Billing unterstützt die Registrierung und Anbindung an einen Peppol-Access-Point, kompatibel mit dem staatlichen FALCO-Verfahren, sowie MyGuichet.lu als Alternative bei geringem Rechnungsvolumen.
Anders als bei Nachbarländern mit verpflichtender B2B-E-Rechnung gibt es in Luxemburg für Rechnungen zwischen Unternehmen aktuell keine allgemeine Peppol-Pflicht und auch kein verbindlich angekündigtes Datum dafür ; eine informelle Angleichung an die EU-Richtlinie ViDA wird zwar diskutiert, ist aber bislang nicht Gesetz. Verbindlich feststeht bislang nur die grenzüberschreitende B2B-Pflicht auf EU-Ebene, die im Rahmen von ViDA schrittweise zwischen 2030 und 2032 eingeführt wird. Wer heute schon freiwillig auf Peppol umstellt, ist für eine mögliche künftige Ausweitung bereits vorbereitet – mehr dazu in unserem Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung.
Drei Modi: Records, Prepare, File
WDI Billing arbeitet mit drei Stufen der Automatisierung. Im Modus Records erfassen Sie Belege und Buchungen einfach laufend. Im Standardmodus Prepare bereitet die Software TVA-Meldungen, Auswertungen und Exporte vollständig vor – Sie prüfen und entscheiden, nichts wird automatisch verschickt. Erst im Modus File geben Sie aktiv frei, dass eine Meldung tatsächlich übermittelt wird. So bleibt die Kontrolle immer bei Ihnen, nicht bei der Software.
Belege lassen sich zudem einscannen und automatisch zuordnen – die KI-gestützte Erkennung ist optional und die Software funktioniert genauso zuverlässig ganz ohne KI, für alle, die lieber manuell prüfen.
Zusammenarbeit mit Ihrer Fiduciaire
Die Fiduciaire ist für luxemburgische Unternehmen oft die zentrale Anlaufstelle für Steuer- und Buchhaltungsfragen. WDI Billing ist kein Ersatz für Ihre Fiduciaire, sondern eine Brücke: Sie geben Ihrer Fiduciaire bei Bedarf einen zeitlich begrenzten "Break-Glass"-Zugriff auf genau die Daten, die für die Jahresabschlussarbeit oder eine Rückfrage nötig sind – nicht mehr, nicht dauerhaft. Alternativ exportieren Sie die Daten sauber aufbereitet und schicken sie direkt.
Damit auch die Pflichtangaben auf jeder Ausgangsrechnung stimmen, hinterlegt WDI Billing einmalig Ihre TVA-Nummer (Format "LU" plus acht Ziffern), Ihre RCS-Nummer, Ihre Rechtsform und gegebenenfalls Ihre Niederlassungserlaubnis in den Firmendaten und übernimmt diese automatisch in jede Rechnung. Für Kapitalgesellschaften wie die SARL oder die SARL-S gehört zusätzlich das eingetragene Stammkapital ("capital social") zu den Pflichtangaben – auch dieses Feld wird bei der Einrichtung hinterlegt, sodass Ihre Fiduciaire und Ihre Kunden immer eine formal korrekte Rechnung erhalten.
Saubere Exporte, kein Lock-in
Egal ob Ihre Fiduciaire mit einem bestimmten Format arbeitet oder Sie irgendwann wechseln möchten: WDI Billing exportiert Ihre Buchhaltung in gängigen, weiterverarbeitbaren Formaten statt Sie an ein geschlossenes System zu binden. Das gilt für laufende Buchungen ebenso wie für vollständige Jahresabschlüsse.
Belege und Buchhaltungsunterlagen müssen in Luxemburg laut Code de commerce zehn Jahre lang aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres, dem sie zuzuordnen sind; Rechnungen zu abschreibungsfähigen Anlagegütern bewahren Sie am besten so lange auf, wie die entsprechende Abschreibung läuft. WDI Billing archiviert Ihre Belege, Buchungen und Auswertungen über diesen gesamten Zeitraum in exportierbarer Form, sodass Sie die Aufbewahrungspflicht ohne zusätzlichen Aufwand einhalten und im Bedarfsfall jederzeit auf ältere Geschäftsjahre zugreifen können.
Für wen sich WDI Billing in Luxemburg eignet
Ob Einzelunternehmer, kleines Handwerksbetrieb oder wachsendes KMU mit Kunden in Belgien, Frankreich oder Deutschland: Wenn Sie eine Buchhaltungssoftware Luxemburg suchen, die TVA, eCDF/AED und Peppol B2G korrekt abbildet, ohne dass Sie die Kontrolle über Ihre Daten abgeben, ist WDI Billing genau dafür gebaut. Für die Rechnungsstellung selbst sehen Sie sich auch unsere Rechnungssoftware Luxemburg an – beide Bausteine greifen nahtlos ineinander.
WDI Billing jetzt kostenlos testen
Überzeugen Sie sich selbst: Testen Sie WDI Billing kostenlos und erleben Sie eine Buchhaltungssoftware, die in Luxemburg gehostet wird, lokale TVA- und Peppol-Anforderungen beherrscht und Ihnen dabei stets die volle Kontrolle über Ihre Bücher lässt. Details zu Preisen und zur staatlichen "SME Package – Digital"-Förderung, mit der ein Teil Ihrer Digitalisierungskosten übernommen werden kann, finden Sie auf unserer Preisseite. Mehr zu den TVA-Sätzen lesen Sie in unserem Leitfaden zur TVA in Luxemburg, und alles zur elektronischen Rechnungsstellung im Leitfaden zur elektronischen Rechnungsstellung. Einen Überblick über alle Lösungen für Luxemburg gibt unsere Startseite für Luxemburg.