Pflichtangaben Rechnung: Was laut §14 UStG wirklich drauf muss

Eine Rechnung ist erst dann eine Rechnung im steuerlichen Sinn, wenn sie alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalt. Fehlt auch nur ein Punkt, kann das fur Ihren Kunden den Vorsteuerabzug gefahrden - und Ihnen bei einer Betriebsprufung unangenehme Ruckfragen einbringen. Die gute Nachricht: Die Pflichtangaben einer Rechnung sind klar definiert und lassen sich mit der richtigen Vorbereitung fehlerfrei umsetzen. Genau das ist der Kern vorbereitender Buchhaltung - Sie stellen jede Rechnung so aus, dass sie beim Steuerberater und beim Finanzamt ohne Ruckfragen durchgeht, und behalten dabei die volle Kontrolle: Sie bereiten vor, Sie geben frei, nichts geht automatisch irgendwohin.

In diesem Ratgeber finden Sie die vollstandige Ubersicht aller Pflichtangaben, die Besonderheiten fur Kleinunternehmer nach §19 UStG und praktische Hinweise, wie Sie mit der richtigen Rechnungssoftware dafur sorgen, dass keine Angabe je wieder vergessen wird.

Die gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach §14 UStG

Nach §14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemasse Rechnung grundsatzlich folgende Angaben enthalten:

  • Vollstandiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfangers.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.
  • Fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die einmalig vergeben wird.
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstande beziehungsweise Umfang und Art der sonstigen Leistung.
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (auch wenn er mit dem Ausstellungsdatum identisch ist).
  • Entgelt, aufgeschlusselt nach Steuersatzen und einzelnen Steuerbefreiungen.
  • Anzuwendender Steuersatz (USt 19 % oder 7 %) sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag - oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
  • Hinweis auf Aufbewahrungspflichten, sofern die Leistung an eine Privatperson im Zusammenhang mit einem Grundstuck erbracht wird.

Diese Liste liest sich lang, ist im Alltag aber gut zu handhaben, sobald Sie einmal ein sauberes Rechnungslayout aufgesetzt haben. Genau deshalb arbeiten die meisten Selbststandigen und kleinen Unternehmen mit einem Rechnungsprogramm, das alle Pflichtfelder automatisch mitfuhrt, statt jede Rechnung von Hand in Word oder Excel zusammenzubauen.

Checkliste: Pflichtangaben Rechnung auf einen Blick

Damit Sie beim Schreiben einer Rechnung nichts vergessen, hilft eine kurze Checkliste. Gehen Sie diese Punkte bei jeder neuen Rechnungsvorlage einmal grundlich durch - danach ubernimmt eine gute Rechnungssoftware die Wiederholung fur Sie.

PflichtangabeWorauf Sie achten sollten
Name und AnschriftVollstandig fur leistendes Unternehmen und Leistungsempfanger, keine Postfachadressen ohne Zusatz.
Steuernummer / USt-IdNr.Immer dieselbe Nummer verwenden, die beim Finanzamt hinterlegt ist.
RechnungsdatumTag der Rechnungsausstellung, nicht das Datum der Zahlung.
RechnungsnummerFortlaufend und einmalig, ohne Lucken, die Ruckfragen provozieren.
LeistungsbeschreibungSo konkret, dass Art und Menge der Leistung erkennbar sind.
LeistungszeitpunktAuch angeben, wenn er mit dem Rechnungsdatum ubereinstimmt.
Entgelt nach SteuersatzenGetrennt ausweisen, wenn mehrere Steuersatze auf einer Rechnung vorkommen.
Steuersatz und Steuerbetrag19 % oder 7 % USt korrekt zuordnen - oder Hinweis auf Steuerbefreiung.

Rechnungsnummer: fortlaufend und einmalig - was das konkret bedeutet

Viele Unsicherheiten drehen sich um die fortlaufende Rechnungsnummer. Das Gesetz verlangt keine luckenlose Nummerierung ohne jede Ausnahme, sondern ein System, das eine Rechnungsnummer nachvollziehbar und nur einmal vergibt. Ublich sind reine Zahlenfolgen, Kombinationen aus Jahr und laufender Nummer oder Nummernkreise je Kunde oder Projekt - solange das System konsistent bleibt und sich nicht wiederholt. Wichtig ist vor allem: Sobald Sie sich fur ein Nummernschema entschieden haben, sollten Sie es nicht mehr willkurlich andern, weil grosse Sprunge oder doppelte Nummern bei einer Prufung schnell auffallen. Eine Rechnungssoftware vergibt die nachste Nummer automatisch und verhindert damit versehentliche Dopplungen, die beim manuellen Zahlen in Excel leicht passieren.

Leistungsbeschreibung: wie genau muss sie sein?

Die Leistungsbeschreibung ist die Pflichtangabe, bei der am meisten Interpretationsspielraum besteht - und die deshalb am haufigsten zu knapp ausfallt. "Beratung" oder "diverse Arbeiten" reichen in der Regel nicht aus, weil Art und Umfang der Leistung daraus nicht erkennbar sind. Besser ist eine konkrete, aber nicht uberladene Beschreibung: etwa "Webdesign-Beratung, 3 Stunden, Projekt Website-Relaunch" statt nur "Beratung". Bei Warenlieferungen gilt dasselbe Prinzip fur die handelsubliche Bezeichnung - Menge und Artikelbezeichnung sollten so genau sein, dass ein Aussenstehender nachvollziehen kann, was geliefert wurde. Eine Rechnungsvorlage mit vorbereiteten Positionsfeldern hilft dabei, diese Balance zwischen Prazision und Lesbarkeit von Rechnung zu Rechnung konsistent zu halten.

Rechnungen an Privatkunden statt an Geschaftskunden

Die Pflichtangaben nach §14 UStG gelten grundsatzlich fur Rechnungen an andere Unternehmen. Stellen Sie eine Rechnung an eine Privatperson, greifen in bestimmten Fallen vereinfachte Regeln - vollstandig entfallt die Pflicht zur Rechnungsstellung dadurch aber nicht automatisch, insbesondere nicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstuck, fur die eine Aufbewahrungspflicht auf der Rechnung vermerkt werden muss. In der Praxis ist es fur Selbststandige und kleine Unternehmen ohnehin sinnvoll, Privat- und Geschaftskundenrechnungen nach demselben Schema mit denselben Pflichtangaben zu erstellen - das reduziert die Fehleranfalligkeit und vereinfacht spater die Ubergabe an den Steuerberater, weil alle Belege einheitlich aufgebaut sind.

USt-Satze korrekt ausweisen: 19 % und 7 %

Der anzuwendende Steuersatz ist eine der haufigsten Fehlerquellen. Die meisten Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % USt, bestimmte Waren und Leistungen - etwa viele Lebensmittel, Bucher oder bestimmte Dienstleistungen - dem ermassigten Satz von 7 % USt. Auf jeder Rechnung muss eindeutig erkennbar sein, welcher Steuersatz auf welche Position angewendet wurde und wie hoch der resultierende Steuerbetrag ausfallt. Werden mehrere Steuersatze auf einer Rechnung kombiniert, mussen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag fur jede Gruppe separat ausgewiesen werden. Eine gute Rechnungssoftware ubernimmt diese Aufschlusselung automatisch und verhindert damit einen der klassischsten Grunde fur eine unvollstandige Rechnung.

Besonderheit fur Kleinunternehmer: der Pflichthinweis nach §19 UStG

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen - im Regelfall bis zu einer Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Vorjahr, wobei zusatzlich der laufende Jahresumsatz 100.000 Euro nicht ubersteigen darf, da die Kleinunternehmer-Eigenschaft sonst mit der Rechnung, die diese Grenze uberschreitet, sofort endet -, gilt eine wichtige Ausnahme: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss Ihre Rechnung einen klaren Hinweis enthalten, dass aufgrund der Anwendung des §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Dieser Satz ist selbst eine Pflichtangabe - fehlt er, ist die Rechnung ebenso unvollstandig wie eine Rechnung mit falschem Steuersatz. Alle anderen Pflichtangaben aus §14 UStG - Name, Anschrift, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum - gelten fur Kleinunternehmer unverandert weiter.

Eine auf Kleinunternehmer ausgelegte Rechnungssoftware setzt diesen Hinweis automatisch auf jede Rechnung, sobald der Kleinunternehmer-Status hinterlegt ist - Sie mussen sich also nicht bei jeder einzelnen Rechnung neu daran erinnern.

E-Rechnung: Pflichtangaben in XRechnung und ZUGFeRD

Mit der E-Rechnungspflicht ruckt ein weiterer Aspekt in den Fokus: Auch strukturierte elektronische Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD mussen dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG transportieren - nur eben maschinenlesbar statt als PDF-Layout. Fehlt in den strukturierten Daten eine Pflichtangabe, ist die E-Rechnung genauso unvollstandig wie ein Papierbeleg ohne Rechnungsnummer. Wer schon heute auf ein Rechnungsprogramm mit sauberer E-Rechnung Software setzt, stellt sicher, dass XRechnung und ZUGFeRD von Anfang an alle Pflichtfelder korrekt befullen - unabhangig davon, ob Sie aktuell schon Rechnungen elektronisch stellen mussen oder sich erst auf die kommenden Fristen vorbereiten.

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Eine unvollstandige Rechnung ist kein reines Formproblem. Fur Ihren Kunden kann sie bedeuten, dass die Vorsteuer aus dieser Rechnung nicht anerkannt wird - ein Grund, warum gerade Geschaftskunden bei fehlerhaften Rechnungen schnell nachfragen oder eine korrigierte Rechnung verlangen. Fur Sie selbst zahlt eine lueckenlose, GoBD-konforme Rechnungsstellung zur ordnungsgemassen Buchfuhrung, die bei einer Betriebsprufung Bestand haben muss. Nachtragliche Korrekturen sind zwar moglich, kosten aber Zeit auf beiden Seiten - Zeit, die Sie sich mit einer sauberen Rechnungsvorlage von vornherein sparen.

Haufige Fehler bei den Pflichtangaben einer Rechnung

In der Praxis wiederholen sich immer dieselben Stolperfallen. Die haufigsten Fehler bei Pflichtangaben einer Rechnung sind:

  • Fehlender oder falscher Steuersatz: 19 % statt 7 % angesetzt oder umgekehrt, weil die Zuordnung der Leistung nicht sauber gepruft wurde.
  • Doppelt vergebene Rechnungsnummern: passiert vor allem bei manueller Nummerierung in Excel, wenn mehrere Vorlagen parallel im Umlauf sind.
  • Zu allgemeine Leistungsbeschreibung: Stichworte statt einer nachvollziehbaren Beschreibung von Art und Umfang der Leistung.
  • Fehlender §19-Hinweis: Kleinunternehmer vergessen den Pflichtsatz zur Steuerbefreiung, weil er in einer generischen Vorlage schlicht nicht vorgesehen ist.
  • Veraltete Steuernummer oder Anschrift: nach einem Umzug oder einer Rechtsformanderung nicht aktualisiert.

Fast alle diese Fehler haben eine gemeinsame Ursache: Die Rechnung wird jedes Mal manuell neu zusammengesetzt, statt aus einer zentralen, gepflegten Vorlage zu entstehen. Wer Stammdaten, Steuersatze und Nummernkreis einmal korrekt hinterlegt, muss sich um diese Pflichtangaben bei jeder weiteren Rechnung nicht mehr einzeln kummern.

Pflichtangaben automatisch korrekt: so hilft Rechnungssoftware

Der zuverlassigste Weg, keine Pflichtangabe zu vergessen, ist ein System, das die Struktur fur Sie vorgibt. Eine gute Rechnungssoftware hinterlegt Ihre Stammdaten, die fortlaufende Rechnungsnummer und den passenden Steuersatz einmalig und ubernimmt sie danach automatisch in jede neue Rechnung. Wer noch keine Software im Einsatz hat, findet mit einer kostenlosen Rechnungsvorlage einen einfachen Einstieg, der bereits alle Pflichtangaben nach §14 UStG berucksichtigt - und lasst sich spater problemlos in ein vollstandiges Rechnungsprogramm uberfuhren, sobald das Rechnungsvolumen wachst.

So bleibt die Rechnungsstellung Teil Ihrer vorbereitenden Buchhaltung: Sie erfassen und prufen jede Rechnung selbst, geben sie frei, und erst dann geht sie an Ihren Kunden oder in die Ubergabe an den Steuerberater - nichts lauft automatisch und ungepruft im Hintergrund.

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